Familie & Gesellschaft

Können Kinder zur Rechenschaft gezogen werden?

Verursachen Kinder mutwillig einen Schaden können sie von Gesetzes wegen haftbar gemacht werden. Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollten Eltern über das Thema «Urteilsfähigkeit von Kindern» Bescheid wissen.
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Haften Kinder für Schaden

Kinder stecken voller Ideen und treiben manchmal auch Unfug. Meistens verläuft alles harmlos und die Kinder kommen «mit einem blauen Auge» davon. Doch was passiert, wenn Kinder mutwillig etwas kaputtmachen oder jemandem absichtlich wehtun?

Voller Übermut bewerfen die beiden Drittklässler beispielsweise das Auto des Hauswarts mit Dreck und erschrecken, als tatsächlich Schäden am Lack entstehen.

Schäden durch Streiche 

Wer haftet, wenn durch einen dummen Streich oder eine absichtliche Gemeinheit finanzielle Schäden entstehen? In der Zeitschrift Beobachter wird dies am Beispiel eines neunjährigen Jungen erläutert: Weil der Knabe in einer Scheune mit Streichhölzern gespielt hatte, entfachte er einen Brand. Er wurde als urteilsfähig befunden, da Kinder in diesem Alter wissen sollten, dass das Spielen mit Streichhölzern gefährlich ist. Entgegen der landläufigen Meinung sind Eltern also nicht immer und überall für das Handeln ihres Kindes verantwortlich. Dass Kinder von Gesetzes wegen als urteilsfähig gelten, sobald sie die Folgen ihres Tuns abschätzen können, ist vielen Eltern kaum oder zu wenig bewusst.

Aufsichtspflicht der Eltern

Eltern sind für ihre unmündigen Kinder verantwortlich. Laut Gesetz haften Eltern von minderjährigen Kindern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen haben. Ist etwas passiert, wird also erst einmal geklärt, ob Eltern auf ihr Kind aufgepasst haben. Beim folgenden Beispiel stellte sich die Frage, ob der Vater seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, als er seinen beiden Kleinkindern beim Schlitteln zuschaute. Obwohl er dabei war, konnte er nicht verhindern, dass seine Kinder eine Frau rammten, die sich beim Sturz verletzte. Das Gericht entschied zugunsten des Vaters.

Haftung aufgrund von Urteilsfähigkeit

Falls Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben, müssen sie rein rechtlich gesehen nicht für einen Schaden aufkommen. Das bedeutet, dass das Kind einen vorsätzlich oder fahrlässig zugefügten Schaden selber berappen muss. Zum Beispiel, wenn einem Mitschüler im Streit mutwillig die Jacke zerrissen oder einer Mitschülerin die Brille kaputt gemacht wird. In der Realität wenden sich die Geschädigten natürlich trotzdem eher an die Eltern als an die Kinder oder Jugendlichen selbst. Zum Beispiel, wenn beim Nachbarhaus die Fensterscheibe zu Bruch ging, obwohl dort nicht Fussball gespielt werden darf. Um das Verhältnis zu den Nachbarn nicht zu trüben, kommen Eltern meist für den Schaden auf, auch wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben.

Aus einem Vorfall lernen

Damit das Kind aus einem solchen Vorfall etwas lernt, sollte es miteinbezogen werden. Vom Brief an die Haftpflichtversicherung bis zur Entschuldigung bei den Nachbarn ist es hilf- und lehrreich, wenn es am Prozess teilnimmt. Auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, muss meistens noch ein Selbstbehalt beglichen werden. Bestimmt ist der Nachbar dankbar, um Mithilfe beim Gärtnern oder Autoputzen. So bekommt das Kind Gelegenheit, eine Dummheit in Ordnung zu bringen.

Mit Schulden ins Erwachsenenleben starten

Komplizierter wird es, wenn die Schadenssumme hoch ist. Beispielsweise, wenn Kinder mutwillig Spielgeräte beschädigen oder die Wände einer Bushaltestelle gesprayten. In der Regel besitzen Kinder nicht genügend Geld, um für grössere Schäden aufzukommen. Im Härtefall kann es vorkommen, dass sie erst belangt werden, wenn sie selber verdienen. Durch einen leichtsinnig herbeigeführten Schadenfall kann die Zukunft eines jungen Menschen also nachhaltig beeinträchtigt werden. Wichtig ist, dass Eltern ihren Sohn, ihre Tochter über diese Rechtslage aufklären und auf mögliche und unter Umständen weitreichende Auswirkungen hinweisen.
 

Was Eltern tun können – vier Tipps

  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Rein rechtlich gesehen müssen Sie in einem solchen Fall nicht für einen Schaden aufkommen, den ihr Kind verursacht hat.
  • Machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam, dass es für eine vorsätzliche und mutwillige Tat gesetzlich bestraft und zur Kasse gebeten werden kann.
  • Damit das Kind aus einem Vorfall etwas lernt, sollte es miteinbezogen werden. Lassen Sie es, vom Brief an die Haftpflichtversicherung bis zur Entschuldigung bei den Nachbarn, am Prozess teilhaben.
  • Auch wenn die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, muss meistens noch ein Selbstbehalt beglichen werden. Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, eine Dummheit durch eine Gegenleistung in Ordnung zu bringen, z.B. Mithilfe beim Gärtnern, Autoputzen usw.
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